- Freitag, 18. August 2006
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Laut dem Urteil haben die Konzerne die Gefahren des Rauchens verschleiert. Obwohl die Richterin eine „Verschwörung” sah, verhängte sie keine Milliarden-Geldstrafe. Die Unternehmen müssen nur die Kosten des Verfahrens tragen und in Anzeigen in Zeitungen und auf Webseiten berichtigende Erklärungen über die Gefahren des Tabakkonsums veröffentlichten. Sie kündigten Revision an.
Obwohl ich selbst Raucher bin, kann ich dieses Urteil nachvollziehen. Ich habe nämlich auch kein Verständnis für den Light-Wahn allerorts. Wenn ich Schweinebraten essen will, dann muss ich mich damit abfinden, dass ich eben auch eine Menge Fett zu mir nehme. Wenn ich mich damit nicht abfinden kann, muss ich eben etwas anderes essen. Wenn ich mich mit den Schadstoffen in Tabak nicht abfinden kann, muss ich eben aufhören zu rauchen.
geschrieben um 13:39 Uhr -
Zitat:Added missing safe_mode/open_basedir checks inside the error_log(), file_exists(), imap_open() and imap_reopen() functions.
Fixed overflows inside str_repeat() and wordwrap() functions on 64bit systems.
Fixed possible open_basedir/safe_mode bypass in cURL extension.
Fixed overflow in GD extension on invalid GIF images.
Fixed a buffer overflow inside sscanf() function.
Fixed memory_limit restriction on 64 bit system.
Ebenfalls zur Beseitigung diverser Sicherheitslöcher wurde die Version 5.1.5 released. Sowohl die Binaries auch als die Quellcodes stehen zum Download bereit.
geschrieben um 12:00 Uhr - Donnerstag, 17. August 2006
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Abmahnungen wegen Link auf Virtual-Dub-Homepage
heise online
Keine Angst vor VIRTUALDUB
Golem.de
Abmahn-Masche mit VirtualDub
Golem.de
Dreister Abzockversuch mit einer Markenregistrierung auf VirtualDub
Blogeintrag von Marcel Bartels
Plötzlich aufgetauchter Abmahner beruft sich auf Marke "VirtualDub"
Hard Tecs 4U
Eben seltsame Abmahnung erhalten
Diskussion im Forum von ComputerBase
Illicit word mark registered on "VirtualDub" in Germany
Blogeintrag von Avery Lee
Ebenfalls erwähnt wird die Geschichte in den News des 16. August 2006 beim 3DCenter. Ich werde versuchen, diesen Eintrag aktuell zu halten.
Nachtrag: Im Forum von ComputerBase sagte vorhin jemand „die Lawine rollt”:
Markenmissbrauch
Blogeintrag von Jan Schejbal
VirtualDub und die Abmahnung…
Blogeintrag auf blog.deobald.org
VIRTUALDUB - jüngere Marke vs. älteren Softwaretitel
MarkenBlog
Abmahnung aufgrund Wortmarke "VirtualDub"
advobLAWg
Virtualdub: Vorschnelle Entwarnung?
Blogeintrag von Dominik Boecker im law blog
geschrieben um 21:23 Uhr -
Was braucht eine Webseite unbedingt um webzwonull zu sein? Na, ein schickes Logo in hübschen Pastellfarben natürlich.
Genau solche Logos erstellt der Web2.0 Logo Creator . Auf Wunsch mit oder ohne Reflektion unter dem Text und Hinweis auf den obligatorischen Beta-Status der Anwendung.
Link gefunden im Webmaster Blog (wie so oft, vielen Dank für die vielen guten Links ).
geschrieben um 16:34 Uhr -
Ebenfalls diskutiert wird die Sache im Forum von Computerbase.
geschrieben um 13:52 Uhr -
Mal sehen, wie wir weiter vorgehen. So langsam wird die Sache spannend.
Nachtrag: Der Entwickler hat eine Stellungnahme auf seiner Homepage veröffentlicht.
geschrieben um 11:19 Uhr - Mittwoch, 16. August 2006
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Zitat:Es wird festgestellt, dass die Verwendung des Kennzeichens "FTP-Explorer" durch die Klägerin auf einer Homepage unter gleichzeitiger Setzung eines Hyperlinks auf die Homepage des amerikanischen Herstellers der Software "FTP-Explorer" oder eines anderen fremden lnternetverzeichnisses, von dem aus die Software "FTP-Explorer" bezogen werden kann, keine Recht der Beklagten verletzt hat noch verletzt.
Der Fall war also doch ähnlich. Im Urteil des LG hatte das noch anders geklungen. Die Marke wurde später überings gelöscht .
geschrieben um 23:31 Uhr -
Ich biete die Software aber nicht zum Download an, sondern verlinke nur auf die Seite des Herstellers. Im Urteil wird extra erwähnt, dass sich „auf der Internetseite kein Link auf eine fremde Internetseite” befand. Desweiteren war die Beklagte ein Unternehmen, ich bin eine Privatperson. Das Urteil ist also wohl nicht direkt anwendbar.
Der Markeninhaber wirft mir geschäftliches Handeln und Förderung von fremdem Wettbewerb vor. Aus dem Urteil:
Zitat:Entscheidend für den Begriff des geschäftlichen Handelns kommt es lediglich darauf an, daß die Handlung einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient (Ingerl/Rohnke MarkenG, § 14 Randnr. 35).
Die Handlung dient aber keinem Geschäftszweck, da die Software OpenSource ist und nicht verkauft wird.
Ich warte noch auf einige Rückmeldungen und werde dann weitersehen.
geschrieben um 21:49 Uhr -
Angeblich handele ich im geschäftlichen Verkehr, weil ich eine Konkurrenzfirma bzw. deren Produkt bewerben würde auch wenn ich kein Entgeld dafür nehme. Damit würde ich fremden Wettbewerb fördern. Hingewiesen wird auf ein Urteil des LG Braunschweig. Nun soll ich 160,00 € Schadensersatz zahlen (mit der Summe bin ich noch gut weggekommen, da der Markeninhaber noch keinen Anwalt eingeschaltet hat).
Das Schreiben ist in holprigem Deutsch formuliert und setzt eine knappe Frist. Eine strafbewährte Unterlassungserklärung ist natürlich auch dabei. Die Marke wurde überings am 31.05.2006 eingetragen, ist also noch gar nicht alt.
Der Link in dem Schreiben ist nebenbei auch noch falsch. Es fehlt der abschließende Slash. Wenn man die URL so in den Browser eingibt, kommt man nur auf die Startseite.
Auch wenn der Inhaber noch keinen Anwalt eingeschaltet hat werde ich das jetzt tun. Um das weitere Vorgehen zu klären.
geschrieben um 14:15 Uhr - Dienstag, 15. August 2006
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Link gefunden im law blog .
geschrieben um 17:20 Uhr -
Zitat:1. April 2006
Weil dem Schüler Hartmut Harmsen aus Ülzen langweilig ist, steckt er sich vor laufender Webcam einen Kugelschreiber ins Ohr und lädt das wackelige 15-Sekunden-Video ins Internet.
Unbedingt lesen, die Geschichte nimmt fast noch einen unerwarteten Verlauf mit schwerwiegenden Folgen.
geschrieben um 15:15 Uhr -
Besonders erfreulich: Die Software arbeitet nicht nur mit dem Microsoft-Dienst zusammen, sondern unterstützt auch die Movable Type API, die Metaweblog API sowie RSD. So kann das Tool auch für eigene Blogs oder bei anderen Diensten wie Blogger oder LiveJournal eingesetzt werden.
Link gefunden im Webmaster Blog .
geschrieben um 15:08 Uhr -
Auch für Suchen über andere Suchmaschinenanbieter soll der Markennamen nicht mehr „verbisiert” werden. Den Juristen wäre folgende Formulierung genehmer: „Er sucht bei Google nach seinem Namen, um in den Resultaten zu prüfen, ob er gelistet wird.”
Mehr Informationen bei heise online .
geschrieben um 13:37 Uhr -
Zitat:nach Wochen harter Arbeit steht derzeit ein vollständiger Relaunch der
webhostlist.de Webseiten im neuen Layout auf neuen Servern an. Schritt
für Schritt werden alle Funktionen auf den neuesten Stand der Technik
gebracht und umgeschaltet. Der erste Schritt war gestern die Umstellung
unserer Foren- und Communityplattform, die ab sofort im neuen Glanz
erstrahlt. Testen Sie mit uns, finden Sie die letzten noch versteckten
Fehler und machen Sie webhostlist.de weiterhin zu einer konstruktiven,
informativen und spannenden Community rund um Webhosting.
Mittlerweile erscheint auch die Hauptseite schon im neuen Design. Sehr schlicht und schön übersichtlich, gefällt mir gut. Neue Funktionen konnte ich auf den ersten Blick nicht entdecken, aber vielleicht kommen die ja noch.
geschrieben um 13:00 Uhr - Montag, 14. August 2006
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Das Update für MS06-040 legt die Microsoft-eigene Software Navision lahm. Der Patch verursacht Probleme, wenn das Programm große zusammenhängende Speicherbereiche anfordert. Allerdings nur unter Windows Server 2003 SP1. Ein Hotfix ist über eine Support-Anfrage erhältlich.
Das Update für MS06-051 bringt die Software Brockhaus multimedial aus dem Takt. Sie startet nicht mal mehr, sobald der Patch installiert wurde. Betroffenen Usern wird empfohlen, den Patch zu deinstallieren, was aber wegen diverser Abhängigkeiten nicht ganz einfach sein soll.
Den Patch zu deinstallieren halte ich auch nicht für ganz ungefährlich, da er laut dem Bulletin sowohl eine Elevation of Privilege Vulnerability (angemeldeter Benutzer kann seine Rechte erhöhen) als auch eine Remote Code Execution Vulnerability (Angreifer kann Programmcode auf dem Computer des Opfers ausführen) beseitigt.
geschrieben um 17:40 Uhr -
Zitat:Es taucht heutzutage nichts einfach auf dem Bildschirm auf, nein, es wird smooth eingefadet. Ein Container ist erst winzig und wächst dann gemächlich auf seine Endgröße heran. Wie putzig! Oder eine Box klappt ganz vorsichtig und geheimnisvoll auf, als fürchtete sie sich vor mir oder wolle mich nicht erschrecken. Herzallerliebst! Das Interface lebt und atmet, es bewegt sich ganz organisch. Durch Weichheit allerorten und Pastellfarben nimmt es auf mich Rücksicht. Es gibt nicht das Eine und das Andere, verschiedenes geht stets mit unzähligen Zwischenstufen ineinander über – πάντα ῥεῖ!
Wieder einmal ein Blogeintrag, der den Nagel auf den Kopf trifft. Was sich bei Desktop-Anwendungen niemand mehr traut, soll die neue Generation des Webs bei ihren ersten Schritten begleiten? Das wollen wir nicht wirklich.
Die ganzen neuen Spielereien sind ja nett, aber falsch eingesetzt bringen sie keinen Vorteil. Es sind schon wieder die ersten Anwendungen zu beobachten, bei denen sie sogar Nachteile erzeugen.
Mit Techniken wie AJAX lassen sich sehr sinnvolle Dinge machen, aber dabei sollte man wirklich aufpassen, nicht wieder zu alten DHTML-Gewohnheiten zurückzukehren.
geschrieben um 13:16 Uhr - Freitag, 11. August 2006
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Deswegen verklagt sie jetzt den Wetterdienst ihrer Heimatstadt, berichtet N24 . Wäre die Vorhersage entsprechend gewesen, hätte sie den Urlaub nie angetreten. Deswegen soll der Wetterdienst ihr jetzt die entstandenen Kosten ersetzen.
Gefunden im law blog .
geschrieben um 18:50 Uhr -
Zitat:OK, so I've been getting RC1-related questions a lot, both via blog comments and directly over email: Will Microsoft open testing sign-ups again when RC1 is released?
Yes.
If I participated in Beta 2 by downloading a PID and the build, will I be able to participate in RC1 automatically?
Yes.
Der RC wird also für jeden verfügbar sein. Nutzer, die bereits die Beta 2 getestet haben erhalten automatisch Zugang zum RC1.
geschrieben um 17:23 Uhr -
Besonders erfreulich: Am Samstag überträgt Sat.1 die Arena Live Konferenzschaltung. Die Bundesligakonfezenz gab es bisher nur im Pay-TV. Der Anbieter sucht wohl noch nach Möglichkeiten um auf die erwartete Kundenzahl zu kommen.
Am elften Juni rechnete man noch mit einer halben Million. Diese Zahl hatte sich dann am 30. Juni schon auf knappe 180.000 Kunden verringert . Knapp zehn Tage später bestätigte eine Arena-Sprecherin dann, dass man die Option der Parallelaustrahlung durch andere Sender derzeit prüfe.
geschrieben um 14:28 Uhr - Donnerstag, 10. August 2006
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Der Grund findet sich in § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB . Dieser besagt, dass die Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht in Schriftform stattfinden muss. Die Anzeige auf der Homepage genügt dieser Vorschrift laut dem KG aber nicht. Da es an der Textform fehlt, liegt nach § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB eine Belehrung nach Vertragsschluss vor. Das Gesetzt sieht dann eine Frist von einem Monat vor.
Der Textform würde z. B. eine E-Mail entsprechen. Das KG sieht im Fehlen dieser E-Mail ebenfalls einen Verstoß gegen das UWG . So ein Verstoß kann für die Anbieter kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber zur Folge haben.
geschrieben um 20:25 Uhr