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T-COM ändert Praxis zur Speicherung von IP-Adressen
Der Streit zwischen Holger Voss und T-Online wurde so langsam zur unendlichen Geschichte. Anfang 2003 war Voss wegen eines Beitrages in einem zu Telepolis gehörenden Forum angeklagt und freigesprochen worden.
Während dieses Verfahrens war ihm klar geworden, dass T-Online die Verbindungsdaten seiner Kunden bis zu 80 Tage lang speichert. Daraufhin hatte Voss gegen T-Online prozessiert, denn diese Praxis verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen.
Nach denen dürfen die Verbindungsdaten nur so lange gespeichert werden, wie es zur Rechnungslegung nötig ist. Wenn der Kunde dies möchte, muss der Provider die Daten nach Rechnungsversand löschen. Bei Pauschaltarifen ist eine Speicherung überhaupt nicht notwendig.
Die Sache ging durch alle Instanzen und Holger Voss bekam regelmäßig Recht. Schließlich bestätigte der Bundesgerichtshof die Urteile der anderen Instanzen. Allerdings galten die Urteile immer nur für den Vertrag zwischen Voss und T-Online.
Gestern wurde bekannt, dass die T-COM ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen zur Zeit ändert. Diese werden nur noch für sieben Tage gespeichert. Von dieser Änderung sind alle Provider betroffen, die den Backbone der T-COM nutzen (T-Online und 1&1 z. B.). Bei Arcor sieht es ähnlich aus.
Auch wenn viele Anfragen von Strafverfolgern jetzt ins Leere laufen, ist das eine erfreuliche Entwicklung (bei den meisten dieser Anfragen dürfte es sich sowieso um Bagatellfälle handeln, in denen z. B. die Musikindustrie mal wieder versucht, die Schulhöfe zu kriminalisieren). Aber von ihrer Nachhaltigkeit bin ich angesichts der geplanten Vorratsdatenspeicherung absolut nicht überzeugt.