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NRW-Schnüffelgesetz
Was ich bereits letzte Woche vermutete, ist jetzt in leicht abgeänderter Form eingetreten. Die Abgeordneten von CDU und FPD des Landtags in NRW haben gestern das geänderte Verfassungsschutzgesetz durchgewunken.
Jetzt dürfen die Verfassungsschützer in NRW also unbemerkt auf den Festplatten von privaten PCs herumschnüffeln, ohne den Besitzer von in Kenntnis setzen zu müssen.
OK, das entspricht nicht wirklich meiner Voraussage. Verbände und ähnliche Institutionen hatten keine Zeit mehr zu protestieren (oder haben es mittlerweile aufgegeben) und von den Wegbereitern hat sich auch niemand anders entschlossen. Außerdem gilt das Gesetz ja nur in NRW.
Aber die Richtung, in die meine Wahrsagung ging, war trotzdem richtig. Aber das ist bei den Entwicklungen in der letzten Zeit ja auch nicht wirklich schwer gewesen.
Außerdem dauert es bestimmt nicht mehr lange, bis ein ähnliches Gesetz auch auf Bundesebene beschlossen wird.
Die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann alias Twister plant überings, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. Wer sie dabei unterstützen möchte, findet weitere Informationen auf ihrer Webseite.
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