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Koalition einigt sich bei Online-Durchsuchung

Gestern fand eine koalitionsinterne Gesprächsrunde zwischen SPD und CDU statt, deren Zweck eine Einigung bei den noch offenen Fragen zur geplanten Novelle des BKA-Gesetzes war.

Wie nicht anders zu erwarten, soll das BKA mit kleinen Abstrichen alle geplanten neuen Befugnisse erhalten. Darunter gehören neben der Online-Durchsuchung auch so vertrauenserweckende Begriffe wie „vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung”, „Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten” sowie „Lausch- und Spähangriff”.

Das Mittel der Online-Durchsuchung ist allerdings zeitlich vorerst bis 2020 befristet und die auf diese Art gewonnenen Daten sollen vom Datenschutzbeauftragten des BKA auf Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung überprüft werden. Desweiteren soll das Mittel nach fünf Jahren überprüft und evaluiert werden.

Nun muss die Novelle nur noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden (wovon nach den Erfahrungen der letzten Monate auszugehen ist) und das Gesetz kann bereits Ende diesen Jahres in Kraft treten. Den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts soll angeblich Rechnung getragen werden.

Ehrlich gesagt bin ich des Kommentierens solcher Entscheidungen mittlerweile etwas müde geworden. Natürlich gab es wieder Bedenken und Proteste von fast allen Seiten, aber die werden ja nicht erst seit heute konsequent ignoriert.

geschrieben am: Mittwoch, 05. November 2008 - 23:45 | PermaLink | Tags: , , , , , , , , , , ,
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