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Nicht offensichtlich verfassungswidrig

Einige der Abgeordneten, die vergangene Woche für die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gestimmt haben, haben eine interessante Erklärung zu dieser Entscheidung zu Protokoll gegeben.

Interessant an der Erklärung ist, dass die Abgeordneten „trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken” für den Entwurf gestimmt haben. Außerdem werden die verfassungswidrigen Bestandteile sowieso noch kassiert:

Zitat:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Immerhin trage das Gesetz „nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn”. Was das für ein Argument ist, fragt der law blogger da ganz zu Recht.

Bisher war ich der Auffassung, dass unsere Politiker einfach nur machen was sie wollen und den Willen der Bevölkerung dabei nur zu gerne ignorieren. Wie man sich solche Entscheidungen unter diesen Voraussetzungen erklären soll, weiß ich allerdings auch nicht mehr.

geschrieben am: Montag, 12. November 2007 - 23:12 | PermaLink | Tags: , , , , , , , ,
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