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Materialsammlung zur informationellen Selbstbestimmung
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist so nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Es wird zwar vom Bundesverfassungsgericht immer wieder verteidigt aber nur als „Ausfluss” (nettes Wort in diesem Zusammenhang) aus Artikel 1 und 2 GG.
Auf informationelle-selbstbestimmung.com sammelt Jens Ferner Informationen für alle, die sich aktiv für Bürgerrechte und eben dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einsetzen wollen. Das Ziel ist die ausdrückliche Verankerung dieses Grundrechts in der Verfassung.
Außerdem eine gute Informationsquelle für die Diskussion mit dem nächsten Überwachungsfanatiker. 